I. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Rechtsklauseln
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-Bankett-, Veranstaltungsräumen und Hotelzimmern der GenoHotel GmbH, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der GenoHotel GmbH. Die Adresse, Vertretungsverhältnisse, Registereintragung und Steuernummer der GenoHotel GmbH sind im Internetauftritt des jeweiligen Standortes im Bereich Impressum aufgeführt.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch GenoHotel GmbH zustande diese kann in Textform erklärt werden. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der GenoHotel GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Diese Klausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilig gebuchte Standort (also Baunatal oder Forsbach).
- Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl von GenoHotel GmbH Baunatal. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
2. Haftung
- GenoHotel GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn GenoHotel GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GenoHotel GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von GenoHotel GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung von GenoHotel GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von GenoHotel GmbH auftreten, wird GenoHotel GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, GenoHotel GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Mitgebrachte Sachen
- Mitgeführte oder zu Veranstaltungen angelieferte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Hotel- und Veranstaltungsräumen. GenoHotel GmbH übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GenoHotel GmbH. Hiervon ausgenommen sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. GenoHotel GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist GenoHotel GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
- Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorher mit GenoHotel GmbH abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich vom Kunden zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf GenoHotel GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, so dass dieser nicht anderweitig genutzt werden kann darf GenoHotel GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Sonstige zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Kunden oder seiner Veranstaltungsgäste nachgesandt.
- GenoHotel GmbH bewahrt die Sachen gem. den gesetzliche Fristen auf; danach werden diese vom Geno Hotel vernichtet oder anderweitig verwertet.
4. Verjährung
Alle Ansprüche gegen GenoHotel GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GenoHotel GmbH beruhen.
5. Zahlungsmodalitäten
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und alle weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von GenoHotel GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von GenoHotel GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsinhabern und deren Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
- Über die jeweils gültigen Preise informiert das gesonderte Preisverzeichnis. Im Übrigen werden Absprachen dazu vor Vertragsabschluss direkt getroffen und schriftlich fixiert
- Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann GenoHotel GmbH 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder GenoHotel GmbH einen höheren Schaden nachweist.
- Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, entscheidet GenoHotel GmbH ob und wenn ja, wie die Preise angepasst werden.
- Rechnungen von GenoHotel GmbH sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. GenoHotel GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GenoHotel GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. GenoHotel GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an GenoHotel GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
- GenoHotel GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von GenoHotel GmbH aufrechnen oder mindern.
6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit GenoHotel GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von GenoHotel GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung, um die sich GenoHotel GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Rücktritt bemühen wird, nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von GenoHotel GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht .
- Sofern zwischen GenoHotel GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von GenoHotel GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber GenoHotel GmbH ausübt. Dies gilt entsprechend bei Vereinbarungen zu Entschädigungsbeträgen im Fall eines Rücktrittes.
- Es gelten, vorbehaltlich abweichender in Textform im Vertrag getroffener Vereinbarungen, folgende Stornoregelung.
Stornofristen
Bei einer Stornierung nach Unterzeichnung des Vertrages tritt folgende Regelung in Kraft:
0 - 10 Tage vor Anreisedatum = 90% des erwarteten Umsatzes
11 - 20 Tage vor Anreisedatum = 50% des erwarteten Umsatzes
21 - 41 Tage vor Anreisedatum = 25% des erwarteten Umsatzes
42+ Tage vor Anreisedatum = kostenfreie Stornierung
d. Tritt der Kunde zurück, ist GenoHotel GmbH nach oben genannten Stornofristen berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis den zu erwartenden Umsatz in Rechnung zu stellen. Zur Betrachtung des Anspruchs der pauschalisierten Stornogebühren des Auftragnehmers gestatten wir dem Auftraggeber ausdrücklich den Nachhweis gemäß § 309 Nr. 5 BGB.
e. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl mit Beginn der Veranstaltung ist nicht mehr möglich. Sollten Teilnehmer vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, werden diese wie gebucht in Rechnung gestellt.
7. Rücktritt von GenoHotel GmbH
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist GenoHotel GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden für den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von GenoHotel GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer I.5.7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist GenoHotel GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Ferner ist GenoHotel GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere von GenoHotel GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen/Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
- GenoHotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von GenoHotel GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von GenoHotel GmbH zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung / Überlassung an Dritte erfolgt.
d. Bei berechtigtem Rücktritt von GenoHotel GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Datenverarbeitung und Datenschutz
- Die persönlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, Geburtsdatum), alle Daten zur Bestellung einschließlich der Bankverbindung werden zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Rahmen einer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.
- GenoHotel GmbH wird diese Daten nur für Zwecke der Vertragsabwicklung und im Rahmen der allgemeinen Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG nutzen. Bei Einschaltung Dritter in die Vertragsabwicklung sind die Datenschutzregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für Auftragsdatenverarbeitung zu beachten.
II. Bestimmungen für die Überlassung von Hotelzimmern
1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der GenoHotel GmbH spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das GenoHotel GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass GenoHotel GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Für eingebrachte Sachen haftet GenoHotel GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das fünfzigfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. GenoHotel GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
III.Bestimmungen für Veranstaltungen
1. Ausschluss bestimmter Veranstaltungen, Werbung und Berichterstattung
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der GenoHotel GmbH spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das GenoHotel GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass GenoHotel GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Für eingebrachte Sachen haftet GenoHotel GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das fünfzigfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. GenoHotel GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
2. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit (gilt nur soweit im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden)
- Eine Reduzierung ab 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl muss GenoHotel GmbH spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von GenoHotel GmbH, die diese von der Zahlung einer angemessenen Entschädigung abhängig machen kann.
- Eine definitive Teilnehmerzahlnennung durch den Kunden muss GenoHotel GmbH bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist GenoHotel GmbH berechtigt, die Räume ggf. zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt GenoHotel GmbH diesen Abweichungen zu, so kann GenoHotel GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, GenoHotel GmbH trifft ein Verschulden.
3. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit GenoHotel GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
4. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
- Soweit GenoHotel GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt GenoHotel GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt GenoHotel GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von GenoHotel GmbH bedarf der Zustimmung von GenoHotel GmbH; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von GenoHotel GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit GenoHotel GmbH diese nicht zu vertreten hat
- Der Kunde ist mit Zustimmung von GenoHotel GmbH berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen, sofern dies technisch darstellbar ist. Dafür kann GenoHotel GmbH eine Anschluss- oder Verwaltungsgebühr verlangen.
- Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Dazu gehört insbesondere die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.)
5. Haftung des Kunden für Schäden
- Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- GenoHotel GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kautionen, Versicherungen, Bürgschaften) verlangen.
IV. Parkraumnutzung
Soweit der Kunde - oder bei Veranstaltungen seine Gäste- einen Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, nutzt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von GenoHotel GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der GenoHotel GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet GenoHotel GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schäden sind GenoHotel GmbH unverzüglich anzuzeigen.