Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Regelungen


1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Rechtsklauseln

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und Hotelzimmern der GenoHotel Baunatal GmbH, Schulze Delitzsch Straße 2, 34225 Baunatal sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der GenoHotel Baunatal GmbH. Die Adresse, Vertretungsverhältnisse, Registereintragung und Steuernummer der GenoHotel Baunatal GmbH sind in ihrem Internetauftritt im

Bereich Impressum aufgeführt. 


2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich

schriftlich vereinbart wurde.


3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch GenoHotel Baunatal GmbH zustande, diese kann in Textform erklärt werden. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der GenoHotel Baunatal GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Diese Klausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung geändert werden.


5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Baunatal.


6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl von GenoHotel Baunatal GmbH Baunatal. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


7. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt


2. Haftung

1. GenoHotel Baunatal GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn GenoHotel Baunatal GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GenoHotel Baunatal GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von GenoHotel Baunatal GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung von GenoHotel Baunatal GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.


2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von GenoHotel Baunatal GmbH auftreten, wird GenoHotel Baunatal GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, GenoHotel Baunatal GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich

hohen Schadens hinzuweisen.


3. Mitgebrachte Sachen

1. Mitgeführte oder zu Veranstaltungen angelieferte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Hotel- und Veranstaltungsräumen. GenoHotel Baunatal GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GenoHotel Baunatal GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.


2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. GenoHotel Baunatal GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist GenoHotel Baunatal GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorher mit GenoHotel Baunatal GmbH abzustimmen


3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf GenoHotel Baunatal GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann GenoHotel Baunatal GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Kunden oder seiner Veranstaltungsgäste nachgesandt. GenoHotel Baunatal GmbH bewahrt die Sachen einen Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.


4. Verjährung

Alle Ansprüche gegen GenoHotel Baunatal GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GenoHotel Baunatal GmbH beruhen.


5. Zahlungsmodalitäten

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und alle weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise von GenoHotel Baunatal GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von GenoHotel Baunatal GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsinhabern und deren Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang mit Veranstaltungen.


2. Über die jeweils gültigen Preise informiert das gesonderte Preisverzeichnis, dass bei GenoHotel angefordert werden kann, im übrigen werden Absprachen dazu vor Vertragsabschluss direkt getroffen.


3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann GenoHotel Baunatal GmbH 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder GenoHotel Baunatal GmbH einen höheren Schaden nachweist.


4. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.


5. Rechnungen von GenoHotel Baunatal GmbH sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. GenoHotel Baunatal GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GenoHotel Baunatal GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. GenoHotel Baunatal GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an GenoHotel Baunatal GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.


7. GenoHotel Baunatal GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.


8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von GenoHotel Baunatal GmbH aufrechnen oder mindern.


6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit GenoHotel Baunatal GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von GenoHotel Baunatal GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung, um die sich GenoHotel unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Rücktritt bemühen wird, nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von GenoHotel Baunatal GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte,

Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr

zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


2. Sofern zwischen GenoHotel Baunatal GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von GenoHotel Baunatal GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber GenoHotel Baunatal GmbH ausübt. Dies gilt entsprechend bei Vereinbarungen zu Entschädigungsbeträgen im Fall eines Rücktrittes.


3. Es gelten, vorbehaltlich abweichender in Textform im Vertrag getroffener Vereinbarungen, folgengende Stornoregelung:

Stornofristen

Bei einer Stornierung nach Unterzeichnung des Vertrages tritt folgende Regelung in Kraft:

0 - 10 Tage vor Anreisedatum = 90% des erwarteten Umsatzes

11 - 20 Tage vor Anreisedatum = 50% des erwarteten Umsatzes

21 - 30 Tage vor Anreisedatum = 25% des erwarteten Umsatzes

31+ Tage vor Anreisedatum = kostenfreie Stornierung


Tritt der Kunde zurück, ist GenoHotel Baunatal GmbH nach oben genannten Stornofristen berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis den zu erwarteten Umsatz in Rechnung zu stellen. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl vor Ort ist nicht mehr möglich. Sollten Teilnehmer vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, werden diese wie gebucht in Rechnung gestellt.


7. Rücktritt von GenoHotel Baunatal GmbH

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist GenoHotel Baunatal GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von GenoHotel Baunatal GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer I.5.7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist GenoHotel Baunatal GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3. Ferner ist GenoHotel Baunatal GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere von GenoHotel Baunatal GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

• Veranstaltungen/Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;

• GenoHotel Baunatal GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von GenoHotel Baunatal GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von GenoHotel Baunatal GmbH zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen das Verbot der Untervermietung / Überlassung an Dritte.


4. Bei berechtigtem Rücktritt von GenoHotel Baunatal GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


8. Datenverarbeitung und Datenschutz

1. Die persönlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, Geburtsdatum), alle Daten zur Bestellung einschließlich der Bankverbindung werden zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Rahmen einer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.


2. GenoHotel wird diese Daten nur für Zwecke der Vertragsabwicklung und im Rahmen der allgemeinen Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BDSG nutzen. Bei Einschaltung Dritter in die Vertragsabwicklung sind die Datenschutzregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes für Auftragdatenverarbeitung zu beachten.


II. Bestimmungen für die Überlassung von Hotelzimmern


1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch

auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das fünfzigfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.


5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.


III.Bestimmungen für Veranstaltungen


1. Ausschluss bestimmter Veranstaltungen, Werbung und Berichterstattung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die GenoHotel Baunatal GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von GenoHotel Baunatal GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden. In derartigen Fällen, kann GenoHotel ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt ein solcher Charakter herausstellt.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, oder Flächen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GenoHotel Baunatal GmbH.


3. Der Kunde ist nur nach vorheriger Genehmigung von GenoHotel berechtigt im Außenbereich der Gebäude und des Geländes und innerhalb der Gebäude, aber außerhalb des vereinbarten Veranstaltungsraumes, eigene Werbeträger (Plakate, Fahnen etc.) anzubringen.


4. In seiner Werbung für die geplante Veranstaltung darf der Kunde auf die Internetseite von GenoHotel im Hinblick auf notwendige Serviceinformationen (Anfahrskizzen, Raumpläne etc.) hinweisen, jede darüberhinausgehende Erwähnung von GenoHotel bedarf deren vorheriger Zustimmung in Textform.


5. Soweit anlässlich einer Veranstaltung eine bildhafte Aufzeichnung vorgenommen wird, dürfen Bildaufnahmen

außerhalb des überlassenen Veranstaltungsraumes nur mit Zustimmung von GenoHotel gemacht werden.


6. GenoHotel ist berechtigt in seinen veröffentlichten Veranstaltungslisten auf die vom Kunden geplante Veranstaltung hinzuweisen und die Veranstaltung in geeigneter Weise als Referenz in ihrer eigenen Werbung nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss in Textform ausgeschlossen wurde.


2. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit (gilt nur soweit im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden)

)

1. Eine ungefähre Teilnehmerzahl muss GenoHotel Baunatal GmbH bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu garantieren.


2. Eine Reduzierung ab 20 % der Teilnehmerzahl muss GenoHotel Baunatal GmbH spätestens drei Wochen

vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung von GenoHotel Baunatal GmbH, die diese von der Zahlung einer angemessenen Entschädigung abhängig machen kann.


3. Eine definitive Teilnehmerzahlnennung durch den Kunden muss GenoHotel Baunatal GmbH bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.


4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.


5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist GenoHotel Baunatal GmbH berechtigt, die bestätigten Räume ggf. zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.


6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt GenoHotel Baunatal GmbH diesen Abweichungen zu, so kann GenoHotel Baunatal GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, GenoHotel Baunatal GmbH trifft ein Verschulden.


3. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit GenoHotel Baunatal GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


4. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

1. Soweit GenoHotel Baunatal GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt GenoHotel Baunatal GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt GenoHotel Baunatal GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.


2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von GenoHotel Baunatal GmbH bedarf der Zustimmung von GenoHotel Baunatal GmbH; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von GenoHotel Baunatal GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit GenoHotel Baunatal GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann GenoHotel Baunatal GmbH pauschal erfassen und bei Bedarf berechnen.


3. Der Kunde ist mit Zustimmung von GenoHotel Baunatal GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann GenoHotel Baunatal GmbH eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von GenoHotel Baunatal GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.


4. Störungen an von GenoHotel Baunatal GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.


5. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.Dazu gehört insbesondere die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.).


5. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.


2. GenoHotel Baunatal GmbH kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kautionen, Versicherungen, Bürgschaften) verlangen.


IV. Parkraumnutzung

Soweit dem Kunden - oder bei Veranstaltungen seinen Gästen- ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von GenoHotel Baunatal GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der GenoHotel Baunatal GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet GenoHotel Baunatal GmbH nicht, außer bei Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schäden sind GenoHotel Baunatal GmbH unverzüglich anzuzeigen.